Verein der Freunde der Lenauschule

Regularien zum Schüleraustausch


Der Schüleraustausch wird für jeden Schüler individuell organisiert und impliziert keine Schulpartnerschaft. Es können sich Schüler der neunten und der zehnten Klasse bewerben.


Verein

  • Auf der Mitgliederversammlung vom 14.02.2009 wurde Werner Roosz zum Projektleiter für den Schüleraustausch gewählt.
  • Der Projektleiter informiert die Lenauschule bezüglich des Angebots und ist für das Thema Schüleraustausch die Kontaktperson für die Lenauschule sowie Adressat und Verwalter der Bewerbungen.
  • Der Projektleiter erstellt die nötigen Unterlagen für das Projekt sowie die Beschreibung, in welcher die Spielregeln für alle Beteiligten klar formuliert sind.
  • Der Projektleiter sucht für den Bewerber eine Gastfamilie und leitet die Bewerbung weiter.
  • Interessierte mögen sich bitte unter werner.roosz (at) kabelmail.de melden. Die Unterlagen und die detaillierte Beschreibung können auf Wunsch zugeschickt werden.


Ablauf

- Klasse, Name, Alter, Bild, Hobby, Eltern, Beruf, Geschwister, Noten
- Konkrete Interessen in Deutschland
- Zeitraum (mit Alternativen) und örtliche Nähe zu einer Stadt (regionale Präferenz)
- Unterschriftdurch Klassenlehrer und Direktor

  • Die Bewerbung geht an den Verein zu Händen des Projektleiters.
  • Der Projektleiter sucht für den Bewerber eine Gastfamilie unter den Mitgliedern des Vereins oder außerhalb des Vereins und leitet die Bewerbung weiter. Der Bewerber bekommt vom Verein fristgerecht ein Angebot / eine Absage / ein Gegenangebot.
  • Die Gastfamilie nimmt zu einem Gymnasium Kontakt auf (i.d.R. das Gymnasium, welches die eigenen Kinder besuchen), und organisiert zusammen mit dem Gymnasium den offiziellen Schulbesuch für die Dauer des Schüleraustauschs (Anmeldebogen Gymnasium).
  • Gewöhnliche Dauer des Aufenthalts: 4 Wochen
  • Der Schüler schreibt einen Abschlussbericht, welcher auf der Homepage des Vereins veröffentlicht wird. Dieser Bericht sowie Fotos dienen als Dokumentation, insbesondere auch gegenüber dem Finanzamt.


Kosten

  • Die folgenden Kosten trägt der Bewerber:

- Reisekosten
- Reisekrankenversicherung + Unfallversicherung + Haftpflichtversicherung

  • Die Unterhaltskosten und weitere Kosten (~15 Euro pro Tag pauschal geschätzt) trägt die Gastfamilie. Diese Kosten schließen ein u.a.

- Kosten für die Fahrt zur Schule. Ggf. können diese Kosten durch die Schule/Gemeinde übernommen werden.
- Kosten für diverse Aktionen (Ausflug, Theaterkarten, …)

  • Kostenerstattung: Zum Abschluss der Maßname kann die Gastfamilie vom Verein die Erstattung der Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro je Aufenthaltstag oder eine Spendenquittung in Höhe der pauschal berechneten Kosten anfordern.


Aufgaben

  •  Verein: Vermittlung einer Gastfamilie, Kostenerstattung bzw. Spendenquittung
  • Gastfamilie

- Gegenüber dem Gastschüler: Unterhalt, Besuch der Schule, Freizeitbeschäftigungen, ggf. Arztbesuch, ...
- Gegenüber dem Verein: Nachweis bez. des Gastschüleraufenthalts bei der Kostenerstattung

  • Gastschüler: An-/Abreise, Versicherungen (KV, ...), Teilnahme am Unterricht gemäß Stundenplan, Abschlussbericht
  • Schulleitung: Genehmigung des Gastschüleraufenthalts

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